Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KST engineering GmbH
Am Dwarstief 15, 26826 Weener, Germany
Inh. Jörg Kerkow
VAT-Nr.: DE266384292
Handelsregister: HRA 201792, Amtsgericht Aurich

§1 Geltungsbereich

  • 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der KST engineering GmbH (nachfolgend "Verkäufer" genannt).
  • 2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
  • 3. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • 4. Die AGB gelten für Verbraucher gemäß §13 BGB und Unternehmer gemäß §14 BGB.

§2 Vertragsschluss

  • 1. Die Produktdarstellungen auf der Webseite stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum).
  • 2. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
  • 3. Der Kaufvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme oder Lieferung durch den Verkäufer zustande.
  • 4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

  • 1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 2. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet.
  • 3. Der Kunde kann per Vorkasse, Rechnung, PayPal oder anderen angebotenen Zahlungsmethoden zahlen.
  • 4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß §286 BGB. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vor.

§4 Lieferung, Lieferfristen und Versand

  • 1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
  • 2. Der Beginn der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
  • 3. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden ab Werk gemäß §447 BGB, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  • 4. Der Versand erfolgt weltweit, sofern keine Einschränkungen bestehen.

§5 Eigentumsvorbehalt

  • 1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers (§449 BGB).
  • 2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzuverlangen.
  • 3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen.
  • 4. Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers gestattet.

§6 Gewährleistung

  • 1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §434 ff. BGB.
  • 2. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
  • 3. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich ein Jahr, sofern keine Arglist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  • 4. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel muss innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich erfolgen (§377 HGB).

§7 Lieferung und Versand

  • 1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nicht anders vereinbart.
  • 2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden gemäß § 447 BGB, sobald die Ware dem Versanddienstleister übergeben wurde.
  • 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  • 4. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden (§ 376 HGB).
  • 5. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unverschuldeter Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist angemessen (§ 275 BGB).

§8 Gefahrübergang

  • 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlässt (§ 446 BGB).
  • 2. Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportgefahr (§ 447 BGB).

§9 Eigentumsvorbehalt

  • 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (§ 449 BGB).
  • 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
  • 3. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig.
  • 4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren (§ 771 ZPO).

§10 Preise

  • 1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 2. Bei langfristigen Projekten oder Sonderanfertigungen sind Preisänderungen vorbehalten, sofern Rohstoffpreise oder Löhne erheblich steigen (§ 315 BGB).
  • 3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.

§11 Zahlungsbedingungen

  • 1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • 2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
  • 3. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  • 4. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen (§ 364 BGB).

§12 Annahmeverzug

  • 1. Gerät der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen (§ 304 BGB).
  • 2. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über (§ 300 BGB).

§13 Gewährleistung

  • 1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware (§ 438 BGB), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • 2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
  • 3. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (§ 439 BGB).
  • 4. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  • 5. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung oder Änderungen der Ware durch den Kunden.

§14 Haftung

  • 1. Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 276 BGB).
  • 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und dies begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden (§ 280 BGB).
  • 3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.
  • 4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§15 Produktspezifikationen und technische Änderungen

  • 1. Abbildungen, Zeichnungen und technische Daten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  • 2. Technische Änderungen im Sinne einer Weiterentwicklung behalten wir uns vor (§ 434 BGB).
  • 3. Abweichungen aufgrund technischer Produktionsprozesse stellen keinen Mangel dar.
  • 4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kompatibilität mit bestehenden Systemen selbst zu prüfen.

§16 Sonderanfertigungen

  • 1. Sonderanfertigungen erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.
  • 2. Eine Rückgabe ist bei Sonderanfertigungen ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • 3. Änderungen nach Auftragserteilung sind nur gegen Mehrkosten möglich.
  • 4. Für die Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten und Maße ist ausschließlich dieser verantwortlich.

§17 Montage und Inbetriebnahme

  • 1. Montageleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß geltender Stundensätze berechnet.
  • 2. Der Kunde hat für freie Zugänglichkeit und geeignete Arbeitsbedingungen vor Ort zu sorgen.
  • 3. Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, gehen zu Lasten des Kunden.
  • 4. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet (§ 642 BGB).

§18 Schulungen und Einweisungen

  • 1. Sofern vertraglich vereinbart, führen wir Schulungen gegen gesonderte Vergütung durch.
  • 2. Inhalte und Umfang der Schulung ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag.
  • 3. Für Schulungsergebnisse kann keine Erfolgsgarantie übernommen werden.

§19 Softwarelizenzierung

  • 1. Bei Lieferung von Software erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht (§ 31 UrhG).
  • 2. Die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich erlaubt.
  • 3. Für Drittanbieter-Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

§20 Datenschutz

  • 1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der DSGVO.
  • 2. Details sind in unserer Datenschutzerklärung einsehbar.
  • 3. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten (§ 15 ff. DSGVO).

§21 Exportkontrolle

  • 1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen Export- und Importvorschriften verantwortlich.
  • 2. Eine Lieferung in Embargoländer oder an sanktionierte Personen ist ausgeschlossen.

§22 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte

  • 1. An allen gelieferten Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor (§ 2 UrhG).
  • 2. Der Kunde darf diese nur für vertraglich vorgesehene Zwecke verwenden.
  • 3. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

§23 Geheimhaltung

  • 1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle vertraulichen Informationen.
  • 2. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen (§ 241 Abs. 2 BGB).

§24 Referenznennung

  • 1. Wir dürfen den Kunden als Referenzkunden benennen, sofern dieser nicht widerspricht.
  • 2. Der Kunde kann der Verwendung seines Namens jederzeit schriftlich widersprechen.

§25 Rücktritt vom Vertrag

  • 1. Ein Rücktritt ist nur bei wesentlichen Pflichtverletzungen möglich (§ 323 BGB).
  • 2. Im Falle höherer Gewalt kann der Vertrag einvernehmlich aufgehoben werden.

§26 Abnahme

  • 1. Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie vom Kunden geprüft und für gut befunden wurden (§ 640 BGB).
  • 2. Bei Verweigerung der Abnahme ohne Mangel gilt die Leistung als abgenommen nach 14 Tagen.

§27 Vertragsübertragung

  • 1. Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertrag ist nur mit unserer Zustimmung zulässig (§ 398 BGB).

§28 Streitbeilegung

  • 1. Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG).

§29 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • 1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Weener (§ 29 ZPO), soweit gesetzlich zulässig.
  • 2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§30 Salvatorische Klausel

  • 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).
  • 2. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§31 Montageeinsätze und Terminvereinbarungen

  • 1. Die angegebenen Montageterminfenster sind unverbindlich. Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Wetter, Verkehr, Krankheit, Materialverzug) oder behördliche Maßnahmen berechtigen uns zur Verschiebung ohne Haftung (§ 275 Abs. 1 BGB).
  • 2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin Zugang zur Montagestelle gewährt wird und eine empfangsberechtigte Person anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns vor, die Anfahrts- und Arbeitszeitkosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen (§ 304 BGB).
  • 3. Sollte eine Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, abgebrochen oder verschoben werden müssen, sind bereits entstandene Aufwendungen (Reise, Arbeitszeit, Hotel, Materialkosten) zu ersetzen (§ 642 BGB).
  • 4. Der Kunde ist verpflichtet, einen sicheren und freien Zugang zur Montagestelle zu gewährleisten. Schäden, die durch unzureichende Arbeitsbedingungen oder Sicherheitsvorkehrungen entstehen, gehen zu seinen Lasten.
  • 5. Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst insbesondere die Bereitstellung von Hilfsmitteln, Energieversorgung, Zugangsdaten sowie erforderliche Unterlagen (§ 645 BGB).

§32 Gewährleistungsbedingte Einsätze und Fremdverschulden

  • 1. Wird eine Montage oder Reparatur im Rahmen der Gewährleistung vereinbart, setzen wir voraus, dass die Ursache dem gelieferten Produkt zuzurechnen ist (§ 439 BGB).
  • 2. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Mangel nicht durch unsere Lieferung, sondern durch äußere Einflüsse (z. B. Bedienfehler, Dritteinwirkung, Kabelbruch durch Bauarbeiten etc.) entstanden ist, behalten wir uns vor, sämtliche Material- und Servicekosten nachträglich in Rechnung zu stellen (§ 280 Abs. 1 BGB).
  • 3. Insbesondere bei individuell gefertigten Ersatzteilen (z. B. Steuergeräte) erfolgt die Berechnung unabhängig vom tatsächlichen Einbau, wenn der Mangel nicht von uns zu vertreten ist.
  • 4. Der Kunde ist verpflichtet, uns über eventuelle äußere Ursachen und Dritteinwirkungen vor dem Gewährleistungsbesuch in Kenntnis zu setzen.

§33 Rückgabe und Widerruf bei Sonderanfertigungen

  • 1. Individuell für den Kunden hergestellte Produkte (z. B. speziell programmierte Steuergeräte, Sondergehäuse oder individuelle Platinenlayouts) sind grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • 2. Eine Rückgabe, Stornierung oder Änderung solcher Produkte ist nur vor Produktionsbeginn möglich.
  • 3. Der Kunde bestätigt mit seiner Auftragserteilung, dass es sich um eine kundenspezifische Fertigung handelt, die nicht weiterveräußerbar ist.

§34 Abnahme und Inbetriebnahme

  • 1. Der Kunde ist verpflichtet, nach erfolgter Montage oder Lieferung die Abnahme unverzüglich durchzuführen.
  • 2. Eine Inbetriebnahme durch uns gilt gleichzeitig als konkludente Abnahme.
  • 3. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt sie spätestens 7 Tage nach Inbetriebnahme als erfolgt.
  • 4. Beanstandungen sind unmittelbar nach Abnahme schriftlich mitzuteilen (§ 377 HGB bei Kaufleuten).

§35 Eigentumsvorbehalt bei Lieferung und Montage

  • 1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (§ 449 BGB).
  • 2. Wird unsere Ware durch Verbindung Bestandteil eines anderen Produkts, behalten wir uns Miteigentum im Verhältnis des Wertes vor (§ 947 BGB).
  • 3. Eine Weiterveräußerung ist nur im ordentlichen Geschäftsgang erlaubt – Abtretung der Forderung im Voraus (§ 398 BGB).
  • 4. Eingebaute Teile dürfen ohne unsere Zustimmung nicht demontiert werden.

§36 Technische Mitwirkungspflichten des Kunden

  • 1. Der Kunde stellt alle notwendigen technischen Informationen rechtzeitig bereit.
  • 2. Dazu gehören insbesondere Stromlaufpläne, Bauzeichnungen, Zugangsdaten und Systemanforderungen.
  • 3. Für Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung haftet allein der Kunde (§ 642 BGB).

§37 Projektbezogene Nachkalkulation

  • 1. Nachträgliche Änderungswünsche oder Abweichungen vom Angebot berechtigen uns zur Nachkalkulation.
  • 2. Dies gilt bei Mehraufwand durch Kundenanweisung, geänderte Einbauorte oder technische Änderungen.
  • 3. Grundlage ist ein Stundensatz gemäß Angebot bzw. aktueller Preisliste.

§38 Exportkontrolle und technische Prüfpflichten

  • 1. Der Kunde ist verpflichtet, Exportbeschränkungen der EU und der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
  • 2. Bei Weiterverkauf außerhalb Deutschlands haftet der Kunde für alle Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigungen.

§39 Schutzrechte und geistiges Eigentum

  • 1. Alle Konstruktionspläne, Schaltbilder, Software und Dokumentationen bleiben unser geistiges Eigentum.
  • 2. Eine Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt (§§ 15 ff. UrhG).

§40 Schulung und Einweisung

  • 1. Soweit vereinbart, führen wir Schulungen zur Bedienung unserer Produkte durch.
  • 2. Inhalte, Ort und Dauer der Schulung werden individuell festgelegt.
  • 3. Für Fehlbedienungen nach erfolgter Einweisung übernehmen wir keine Haftung.

§41 Datenverarbeitung und Fernzugriff

  • 1. Bei Produkten mit Netzwerkanbindung kann zur Wartung Fernzugriff durch uns erfolgen.
  • 2. Hierzu schließen wir mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO ab.
  • 3. Der Zugriff erfolgt ausschließlich durch autorisierte Techniker und wird dokumentiert.

§42 Dokumentationspflichten und Handbücher

  • 1. Die mitgelieferten Dokumentationen sind sorgfältig aufzubewahren.
  • 2. Bei Verlust kann eine Ersatzlieferung gegen Gebühr erfolgen.

§43 Lagerung und Aufbewahrung bestellter Sonderteile

  • 1. Sonderanfertigungen lagern wir bis zu 4 Wochen kostenfrei ein.
  • 2. Danach behalten wir uns vor, Lagerkosten zu berechnen oder die Teile zu entsorgen.

§44 Umweltrechtliche Pflichten bei Altgeräten

  • 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Entsorgung von Altgeräten gemäß ElektroG.
  • 2. Eine Rücknahme erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und auf Kosten des Kunden.

§45 Subunternehmer-Einsatz

  • 1. Wir sind berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung einzelner Leistungen zu beauftragen.
  • 2. Diese gelten als unsere Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).
  • 3. Der Kunde akzeptiert deren Einsatz, sofern dadurch keine Nachteile entstehen.

§46 Verzug durch Kunden (Mitwirkungspflicht & Fristen)

  • 1. Kommt der Kunde mit erforderlichen Mitwirkungen (Zahlung, Planung, Freigaben etc.) in Verzug, sind wir berechtigt, den Projektzeitplan anzupassen.
  • 2. Bei Lieferverzug durch Kundenverantwortung entfällt unsere Haftung für etwaige Fristüberschreitungen (§ 286 BGB).
  • 3. Eventuelle Stillstandzeiten oder Leerlaufkosten können dem Kunden anteilig in Rechnung gestellt werden.

§47 Abnahmeverzug und Einlagerung

  • 1. Nimmt der Kunde die Lieferung oder Montage nach Fertigstellung nicht fristgerecht ab, so können wir Lagerkosten in branchenüblicher Höhe verlangen.
  • 2. Das Risiko des zufälligen Untergangs geht in diesem Fall auf den Kunden über (§ 300 BGB).
  • 3. Eine Mahnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

§48 Haftung bei Verdrahtung & Anschluss durch Dritte

  • 1. Erfolgt der elektrische Anschluss oder die Verdrahtung unserer Komponenten durch Dritte, übernehmen wir keine Haftung für entstehende Schäden.
  • 2. Für etwaige Inbetriebnahmestörungen durch unsachgemäße Anschlussarbeiten haftet ausschließlich der Kunde.
  • 3. Bei Fremdmontage erlischt gegebenenfalls der Garantieanspruch (§ 13 ProdHaftG).

§49 Prüfpflicht nach Montage

  • 1. Der Kunde verpflichtet sich, unmittelbar nach Montage die Anlage auf Funktionsfähigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen.
  • 2. Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn der Mangel trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar war (§ 377 HGB).

§50 Anpassungspflicht bei Norm- oder Gesetzesänderungen

  • 1. Wir behalten uns vor, laufende Projekte an neue technische Normen oder gesetzliche Vorgaben anzupassen.
  • 2. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde, sofern sich die Änderungen nach Vertragsschluss ergeben (§ 313 BGB).

§51 Produktweitergabe und -integration durch den Kunden

  • 1. Bei Integration unserer Komponenten in Fremdsysteme durch den Kunden haften wir ausschließlich für unsere Teilleistung.
  • 2. Der Kunde trägt die Nachweispflicht, wenn ein Schaden eindeutig unserem Produkt zugeordnet werden kann (§ 823 BGB).

§52 Software-Updates und Versionierung

  • 1. Bei gelieferten Steuergeräten mit Software behalten wir uns vor, neue Versionen zur Verfügung zu stellen.
  • 2. Der Kunde ist für regelmäßige Updates verantwortlich, sofern vertraglich nicht anders vereinbart.
  • 3. Die Kompatibilität zu Drittkomponenten wird nur gewährleistet, wenn diese im Angebot ausdrücklich genannt wurden.

§53 Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt

  • 1. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate unmöglich, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
  • 2. Bereits entstandene Aufwendungen werden anteilig abgerechnet (§§ 313, 275 BGB).

§54 Salvatorische Klausel & Gerichtsstand

  • 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
  • 2. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • 3. Gerichtsstand ist Leer (Ostfriesland), soweit gesetzlich zulässig (§ 38 ZPO).

§55 Vertragskommunikation in elektronischer Form

  • 1. Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation in elektronischer Form einverstanden (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnungen).
  • 2. Die elektronische Zustellung gilt als erfolgt, wenn sie an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde (§ 127 BGB).

§56 Wiedereinlagerungsgebühr

  • 1. Bei Rücksendungen von Standardprodukten nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, aber innerhalb des erweiterten Rückgaberechts, erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Kaufpreises. Diese Gebühr dient zur Abdeckung der Kosten für Rückabwicklung und Einlagerung.

Zuletzt Aktualisiert: 05. Juli 2025